Von den anhand der Überdeckung im Jahr 2015 ermittelten, grundsätzlich an die Staatsbeiträge pro 2018 anzurechnenden Eigenmitteln wurde zusätzlich eine «freie Quote» in Abzug gebracht. Diese wurde für alle Behinderteninstitutionen, mit Ausnahme der Werkstätten, auf 2,5 Prozent des Gesamtaufwands 2015 im subventionierten Tätigkeitsbereich festgelegt. Für die Werkstätten wurde die «freie Quote» auf 5 Prozent festgelegt.