Soweit Leistungserbringer diesen Soll-Wert für das Risikokapital per Ende 2015 nicht erreicht haben, wurden bis zu diesem Wert demnach keine Eigenmittel an die Staatsbeiträge pro 2018 angerechnet. Das «Risikokapital» wurde von der Vorinstanz anhand der Rückstellungen für die kumulierten Überdeckungen (Kontogruppe 20.2.c) zuzüglich des Eigenkapitals/Organisationskapitals nach der Kontengruppe 21 (resp. nach SWISS GAAP FER Kontengruppe 22 bzw. 21) ermittelt. Für die Berechnung des Risikokapitals wurden dabei nur die den Geschäftsfeldern mit einem Leistungsvertrag