19/31 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 Spenden und Legate berücksichtigt, welche nicht zweckgebunden für andere Tätigkeiten der Leistungserbringer erfolgt sind. Bei diesem Ergebnis sind die von den Beschwerdeführenden gestellten Beweisanträge, die darauf abzielen, die Herkunft der bei der Beitragsmessung berücksichtigten Eigenmittel abzuklären,54 abzuweisen.