Nicht als Eigenmittel sind also namentlich die Teile des Vermögens zu verstehen, die aus Darlehen (Fremdkapital) stammen bzw. entsprechend finanziert wurden. Der Begriff Eigenmittel wird im allgemeinen Sprachgebrauch mit dem Begriff Eigenkapital weitgehend gleichgesetzt. Auch das Organisa- tions- bzw. Stammkapital einer Institution zählt demnach zu den Eigenmitteln. Dasselbe gilt für Spenden und Legate. Diese werden in der Erfolgsrechnung einer Institution als Erträge verbucht, wobei ihnen (i.d.R.) keine Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Sind Spenden und Legate frei verfügbar, gehören sie nach allgemeinem Verständnis ebenfalls zu den Eigenmitteln einer Person bzw. Institution.