Die grammatikalische Auslegung geht vom Wortlaut einer Vorschrift aus. Massgebend ist grundsätzlich der allgemeine, übliche Sprachgebrauch,47 d.h. die Frage, wie Normen und Begriffe vernünftigerweise verstanden werden dürfen. Die grammatikalische Auslegung, also der Wortlaut einer Norm, ist den anderen Auslegungsmethoden zwar nicht übergeordnet, bildet aber stets Ausgangspunkt der Normauslegung.48 Nach üblichem Sprachgebrauch sind als «Eigenmittel» alle Vermögenswerte einer juristischen oder natürlichen Person zu verstehen, denen keine Verbindlichkeiten gegenüberstehen.