Dritter und sog. BSV-Gelder).43 Die Beschwerdeführenden führen dazu im Weiteren aus, sie seien gesetzlich nicht verpflichtet, Eigenmittel zu erwirtschaften, womit es sich in keiner Weise rechtfertigen lasse, wenn von ihnen in der Vergangenheit «in freiwilliger Weise» erwirtschaftete Eigenmittel bei der Beitragsfestsetzung berücksichtigt werden.44