4/31 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.283 Unter Kosten- bzw. Entschädigungsfolge » 10. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die Direktion leitet,3 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragte in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 11. März 2019 die Abweisung der Beschwerde.