2. Zwischen August und Oktober 2017 ersuchten die 11 Beschwerdeführenden, je einzeln, beim Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern (ALBA; fortan auch: Vorinstanz) um einen Betriebsbeitrag für das Jahr 2018. In der Folge konnten sich die Beschwerdeführenden – weiterhin je einzeln handelnd – und die Vorinstanz nicht über die Höhe der Abgeltung pro Leistungspreiseinheit für das Jahr 2018 einigen. Grund für die Differenzen war – soweit in casu wesentlich – die von der Vorinstanz für das Jahr 2018 neu eingeführte Bemessungsmethode zur Festsetzung der Leistungspreise pro abzugeltende Einheit.