Vorliegend hat die Beschwerdeführerin, wie die nachfolgend aufgeführten Zitate belegen, mehrfach und ausdrücklich erklärt, von der Teilnahme an der Ausschreibung und der Einreichung eines Angebots abzusehen, weil sie die Ausschreibung vom 9. August 2019 als rechtswidrig und eine Offerteinreichung als sinnlos erachtet: «Wir haben Ihre Submission «Klinikinformations- und Steuerungssystem (KISS)» geprüft und teilen Ihnen mit, dass die X.___ an Ihrer Ausschreibung nicht partizipieren kann. Aus unserer Sicht liegen dieser Submission nicht sachgerechte Eignungs- und Bewertungskriterien zugrunde. Damit werden