11/16 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.26946 hat, dass sie so behandelt werden möchte, wie wenn sie offeriert hätte. Ist ihr Verhalten demgegenüber als Verzicht zu werten, verliert sie ihre Legitimation auch dann, wenn diese nicht schon aufgrund der fehlenden Offerte zu verneinen ist.