Sie habe als Anbieterin von Klinikinformations- und Steuerungssystemen am Ausschreibungsverfahren teilgenommen, indem sie die Ausschreibungsunterlagen beschafft und im Detail analysiert habe, indem sie an beiden Fragerunden aktiv teilgenommen und durch ihre Fragen der Vergabestelle ermöglicht habe, die diskriminierenden Ausschreibungsbedingungen diskriminierungsfrei auszulegen oder zu präzisieren und indem sie die vergaberechtsrechtswidrigen Ausschreibungsunterlagen umgehend an die Fragerunde angefochten habe. Bei vergaberechtskonformer Durch- 27 Stellungnahme vom 10. Januar 2020