Sie habe nachweisbar die Ausschreibungsunterlagen analysiert, auf die potentiell rechtswidrigen Ausschreibungsbedingungen im Rahmen der Fragerunde hingewiesen und schliesslich aufgrund der Antworten der Vergabestelle auf eine sinnlose Offerteinreichung verzichtet und umgehend die Ausschreibung angefochten. Dies sei so klar und aktenkundig, dass das hier nicht explizit hätte wiederholt werden müssen, sondern sich durch das Studium eben dieser Verfahrensakten sehr leicht erschliessen lasse.