5/16 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.26946 che ihrer Natur gemäss keine Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren einräumen, auf das Erfordernis der formellen Beschwer verzichtet wird. Dies gilt nach der Rechtsprechung sowohl für die öffentliche Ausschreibung als auch für die freihändige Vergabe.18