- aktuelles und praktisches Interesse. Die formelle Beschwer wird bejaht, wenn die beschwerdeführende Person am Verfahren vor der Vorinstanz teilgenommen hat, ihren Anträgen aber nicht oder nicht vollumfänglich stattgegeben wurde.17 Diesem Gedanken folgend ergibt sich für das Vergaberecht, dass bei Verfügungen, wel-