4. Für den Fall, dass die Beschaffung weiterhin aktuell ist, sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, ein Vergabeverfahren durchzuführen, das den gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen entspricht, und dabei insbesondere sachgerechte, nichtdiskriminierende und wettbewerbstaugliche Eignungskriterien zu verwenden. alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin