1. Am 9. August 2019 hat die Y.___ (fortan: Vorinstanz) im offenen Verfahren das Beschaffungsobjekt «Klinikinformations- und Steuerungssystem für die Y.___» (KISS) auf der Seite www.simap.ch ausgeschrieben.1 Hiergegen hat die X.___ (fortan: Beschwerdeführerin) am 23. September 2019 bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) Beschwerde erhoben und den Abbruch des Ausschreibungsverfahrens verlangt. Das Rechtsamt der GEF hat das Verfahren am 25. September 2019 an die Hand genommen. Vorsorgliche Massnahmen zum Stopp des Ausschreibungsverfahrens wurden indessen keine angeordnet.