20/21 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.26785 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 2. Dezember 2019 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.