3.3 Wirtschaftsfreiheit 3.3.1 Argumentation der Verfahrensbeteiligten Der Beschwerdeführer argumentiert, die Abweisung des Gesuchs für eine BAB als Apotheker in eigener fachlicher Verantwortung verletze seine Wirtschaftsfreiheit. Im zitierten Entscheid Nr. 2019.GEF.248 sei die GSI zum Schluss gekommen, die Wirtschaftsfreiheit des betreffenden Beschwerdeführers sei nicht verletzt, weil ein öffentliches Interesse daran bestehe, dass nur Apotheker mit zusätzlich erworbenen Kenntnissen ihren Beruf fachlich selbständig ausüben dürften. Damit werde die Qualität der Versorgung erhöht und die Patienten besser geschützt.