Wie aus dem klaren Wortlaut hervorgeht, beschränkt sich dieser Stillstand ausschliesslich auf den Bereich des Abkommens und schliesst Rechtsentwicklungen auf anderen Gebieten nicht aus. Die entsprechende Pflicht geht zudem nicht weiter als das Verbot der indirekten Diskriminierung.48 Während eine offene oder direkte (formelle) Diskriminierung jede Unterscheidung, die ausdrücklich auf die Staatsangehörigkeit abstellt, beinhaltet (vgl. Art. 2 FZA), liegt eine versteckte oder indirekte (materielle) Diskriminierung vor, wenn eine benachteiligende Regelung an ein anderes Kriterium als die Staatsan-