«Strukturiert» im Sinne von didaktischen Aktivitäten, die in der Weiterbildungsordnung und/oder den Weiterbildungsprogrammen gefordert werden. «Unstrukturiert» im Sinne des Lernens während des Arbeitsprozesses, insbesondere mit der beaufsichtigten Vornahme bestimmter Tätigkeiten bzw. mit Handlungen unter Anweisungen und Erläuterungen während des Arbeitsprozesses. Am Ende der Weiterbildung steht zudem eine Prüfung. Diese Anforderungen unterscheiden sich deutlich von «blosser» Berufserfahrung im Sinne der Legaldefinition des Art. 3 Bst. f der RL 2005/36/EG.47 Berufserfahrung kann somit den Weiterbildungstitel nicht ersetzen. Daher reicht es nicht, dass der Beschwerdeführer unbe-