f der RL 2005/36/EG ist «Berufserfahrung» die tatsächliche und rechtmässige Ausübung des betreffenden Berufs in einem Mitgliedstaat. Förmliche Weiterbildung im Sinne des MedBG erfordert demgegenüber grundsätzlich das Absolvieren eines Weiterbildungsganges, wie etwa Offizinpharmazie oder Spitalpharmazie. Das müsste in einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit entsprechenden strukturierten und unstrukturierten Anteilen nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung erfolgen. «Strukturiert» im Sinne von didaktischen Aktivitäten, die in der Weiterbildungsordnung und/oder den Weiterbildungsprogrammen gefordert werden.