45 Abs. 3 RL 2005/36/EG hinausgehende Ausbildungsanforderungen schaffen. Die Schweiz sieht dementsprechend für die eigenverantwortliche Ausübung des Berufs als Apothekers in Art. 36 Abs. 2 MedBG eine zusätzliche Anforderung in Form eines Weiterbildungstitels vor.