die Voraussetzungen für eine Berufsausübungsbewilligung regle, keine «langjährige Berufserfahrung» vorsehe. Zu absolvieren sei vielmehr das von den zuständigen Gremien der Berufsverbände vorgegebene, klar strukturierte und definierte Weiterbildungsprogramm. Um den Weiterbildungstitel zu erhalten, müssten die Inhaberinnen und Inhaber jährlich eine gewisse Anzahl von Weiterbildungen bzw. Fortbildungen vorweisen. Das umfassende Erfordernis des Weiterbildungstitels lasse sich nicht durch «Berufserfahrung in gleicher Zeitdauer» ersetzen.