In der im Entscheid Nr. 2019.GEF.248 zitierten Publikation von Rumetsch/Poledna werde zum Schluss ebenfalls erwähnt, dass von Gesuchstellern mit einem eidgenössisch anerkannten ausländischen Diplom für die fachlich selbständige Berufsausübung als Apotheker in der Schweiz kein Weiterbildungstitel verlangt werden könne. Sollten dadurch Schweizer Apotheker benachteiligt sein, müsste das schweizerische Recht angepasst werden.