9. Mit Urteil vom 9. März 2020 wies das Verwaltungsgericht im Verfahren Nr. 100.2019.334 die Beschwerde gegen den Beschwerdeentscheid der GSI im Verwaltungsbeschwerdeverfahren Nr. 2019.GEF.248 ab. Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 10. Mit Verfügung vom 5. Juni 2020 nahm das Rechtsamt das vorliegende Beschwerdeverfahren wieder auf. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, sich zur Fortsetzung des Verfahrens zu äussern und mitzuteilen, ob er an seiner Beschwerde vom 2. Dezember 2019 festhalten oder das Rechtsmittel zurückziehen wolle.