17/19 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion Canton de Berne 2019.GEF.26773 7. Ergebnis Nach dem Geschriebenen ist die Methode der Vorinstanz zur Anrechnung von Eigenmitteln (Übergangsmethode 2019) sachgerecht und zweckmässig und damit als angemessen zu qualifizieren. Demnach erweist sich die Beschwerde vom 29. November 2019 als unbegründet und ist abzuweisen. 8. Kosten