16/19 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2019.GEF.26773 gericht hat keine Ermessensüber- oder -unterschreitung festgestellt und somit implizit auch die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots verneint. Aus diesen Gründen ist auf die genannte Rüge nicht weiter einzugehen. 6.5 Verletzung von Treu und Glauben