6.2.4 Die Beschwerdeführerin 1 verzeichnete im Jahr 2019 im Bereich Wohnen und Atelier eine Unterdeckung von CHF 76046.00 und im Bereich Werkstätte eine Unterdeckung von CHF 73103.00. Diese Unterdeckungen sind angesichts der Ende 2019 weiterhin vorhandenen, sehr hohen kumulierten Überdeckungen (Schwankungsfonds) von CHF 1589832.00 respektive CHF 1215511.00 sowie des Gesamtaufwands von CHF 7731292.00 respektive CHF 4388154.00 als unproblematisch zu bewerten. Die ökonomische Handlungsfähigkeit der Beschwerdeführerin 1 war stets gegeben.