Es ist mit anderen Worten das Ziel der Anrechnung von Eigenmitteln, dass eine Unterdeckung entsteht, die durch Eigenmittel zu decken ist. Folglich ist eine Unterdeckung und ein damit verbundener Abbau des Schwankungsfonds a priori kein Hinweis auf eine nicht angemessene Methode zur Berechnung der Leistungspreise. 6.2.3 Die Ergebnisse der Beschwerdeführerin 1 der Jahre 2017, 2018 und 2019 im Bereich Wohnen und Atelier und im Bereich Werkstätte präsentieren sich wie folgt: 49 Bereich Wohnen und Atelier 2017 2018 2019 Gesamtaufwand in CHF 7298764.00 7389178.00 7731292.00