6.1.6 In Anbetracht der gesamten und im Vergleich zum Vorjahr veränderten Umstände ist die Übergangslösung 2019, selbst wenn das Referenzjahr 2015 indirekt einen gewissen Einfluss auf die Höhe der Leistungspreise hatte, zweckmässig und sachgerecht. Sie ist der Fortsetzung der komplizierten und aufwändigen Methode 2018 vorzuziehen. Auch ist in der Übergangslösung keine rein ergebnisorientierte Anpassung der Methode zu erblicken, sondern eine der Situation angepasste Lösung. Weiter ist zu beachten, dass die Übergangslösung 2019 tatsächlich eine Übergangslösung war und im Jahr 2020 eine neue Berechnungsmethode zum Einsatz kam.46