Diese Methode sei sachgerechter und zuverlässiger als die von der Vorinstanz gewählte Methode.36 Das Abstellen auf die damals aktuellste Datenbasis (das Referenzjahr 2017) hätte dazu geführt, dass für das Jahr 2019 keine Eigenmittel mehr hätten berücksichtigt werden dürfen.37 Zu einem ähnlichen Ergebnis hätte das Abstellen auf das Referenzjahr 2016 geführt.38 Die Vorinstanz sei bewusst von ihrer Methode 2018 abgewichen, um im Ergebnis eine Kürzung der beantragten Beiträge begründen zu können. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass die Vorinstanz die ihren Entscheidungen zugrundeliegenden Methoden rein ergebnisorientiert von Jahr zu Jahr anpasse.39