allerdings bis zum Zeitpunkt der Leistungsvertragsverhandlungen 2019 nicht abgeschlossen. Mangels Klarheit über den Umgang mit den im Jahr 2017 erzielten Überdeckungen fehlte somit im Zeitpunkt der Leistungsvertragsverhandlungen 2019 auch die gemäss der neuen Methode 2019 zur Anrechnung von Eigenmitteln erforderliche Datenbasis (Höhe des Schwankungsfonds im Jahr 2017). Als Folge davon konnte die Vorinstanz die Methode 2019 für die Leistungsvertragsverhandlungen 2019 nicht anwenden.26