erzielen (und so übermässige Mittel in der Organisation anzuhäufen), in Konflikt zu geraten.5 9. Mit Instruktionsverfügung vom 29. November 2024 hat die Rechtsabteilung des General- sekretariats6 die Verfahren im Beschwerdeverfahren 2019.GEF.26773 vereinigt fortgesetzt und den Parteien Gelegenheit gegeben, sich zur Angemessenheit der angewendeten Methode zur Anrechnung von Eigenmitteln zu äussern. 10. Mit Eingaben vom 30. Januar und 3. Februar 2025 reichten die Beschwerdeführerinnen und die Vorinstanz ihre Stellungnahmen ein. 11. Mit Eingaben vom 3., 4. und 5. März 2025 reichten die Beschwerdeführerinnen und die Vorinstanz ihre Schlussbemerkungen ein.