Jahr 2015 ausnahmsweise eine hohe Überdeckung im subventionierten Bereich erzielt haben. Weicht das Jahresergebnis 2015 bei gewissen Leistungserbringern in diesem Sinne deutlich vom Jahresergebnis 2016 ab, so ist nicht zu verkennen, dass die entsprechenden Leistungserbringer bei einer Fortführung der im Jahr 2018 erstmals angewendeten Bemessungsmethode mit höheren Leistungspreisen pro 2019 hätten rechnen dürfen. In solchen Fällen wäre es rechtlich kaum haltbar, auch für die Beiträge 2019 (indirekt) auf das «Referenzjahr 2015» abzustellen.