15/28 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und lntegrationsdirektion Canton de Berne 2019.GEF.26773 machen, das Vorgehen zur Anrechnung der Eigenmittel sei gesetzlich nicht hinreichend definiert, machen sie vielmehr geltend, dass die Bemessungsgrundlagen für den Umfang bzw. die Höhe der Abgeltung zu unbestimmt seien.