Die «Anrechnung der Eigenmittel» im Rahmen der Festlegung der Leistungspreise pro abzugeltender Einheit ist Teil der Staatsbeitragsgewährung und damit der Leistungsverwaltung. Mit den angefochtenen Verfügungen vom 31. Oktober 2019 wurde nicht in Rechtspositionen eingegriffen, sondern Gesuche um zusätzliche Leistungen abgewiesen.38