gemäss Art. 28 Abs. 3 SHV im Einvernehmen mit der Finanzdirektion erlassen könnte, bis heute fehlen 13/28 Kanton Bern Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion Canton de Berne 2019.GEF.26773 würden. Für die Anrechnung von Eigenmitteln fehle damit bis heute eine hinreichende Rechtsgrundlage, welche eine vorhersehbare, rechtssichere und rechtsgleiche Rechtsanwendung gewährleiste.33