4.7 Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt somit nicht vor. Selbst wenn eine solche Verletzung vorliegen würde, könnte sie im Übrigen im vorliegenden Verfahren geheilt werden, zumal die Beschwerdeinstanz über volle Kognition verfügt (vgl. Erwägung 1.7 hiervor). Die Bemessungsmethode der Vorinstanz für die Staatsbeiträge pro 2019 ist demnach nachfolgend auf ihre materielle Rechtmässigkeit und ihre Angemessenheit hin zu überprüfen. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz ist dabei auch zu prüfen, ob die bei den beschwerdeführenden Institutionen vorhandenen Eigenmittel bei der Preisfestsetzung in zulässiger bzw. angemessener Weise berücksichtigt wurden.