4.4 Die Vorinstanz hat in den angefochtenen Verfügungen dargelegt, auf welche Überlegungen sie ihren Entscheid stützt. Insbesondere hat sie erläutert, nach welchem Vorgehen sie die Leistungspreise pro 2019 bemessen hat. So geht aus den angefochtenen Verfügungen hervor, dass die Vorinstanz die Leistungspreise pro Einheit gestützt auf verschiedene «Eckwerte» festgelegt hat.