sich mit allen Parteistandpunkten einlässlich auseinandersetzt und jedes einzelne Vorbringen ausdrücklich widerlegt. Vielmehr kann sie sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken. Die Begründung muss so abgefasst sein, dass der Betroffene die Tragweite des Entscheids verstehen und ihn in voller Kenntnis der Sache an die höhere Instanz weiterziehen kann.