Mit den angefochtenen Verfügungen wurden in rechtlicher Hinsicht eben keine Kürzungen angeordnet, sondern Gesuche um zusätzliche Staatsbeiträge abgewiesen. Bei den angefochtenen Verfügungen handelt es sich denn auch um sog. «negative» bzw. verweigernde Verfügungen, mit denen ein Begehren abgewiesen wurde, und nicht um «positive» bzw. gestaltende Verfügungen. Negative Verfügungen lassen die materielle Rechtslage unberührt, wirken also neutral; weder 15 Beschwerde vom 29. November 2019, Ziff. 111.1., S.4 16 Beschwerde vom 29. November 2019, Ziff. 111.4., S. 6