6. Mit gemeinsamer Eingabe vom 22. August 2019 nahmen die Beschwerdeführenden zu den Verfügungsentwürfen Stellung und beantragten, dass «allen Gesuchstellerinnen [...] für das Jahr 2019 Leistungspreise gemäss ihren seinerzeitigen Anträgen und ohne jede Kürzung zu bezahlen» seien. Im Weiteren beantragten sie die Sistierung der Verwaltungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Rechtsmittelverfahren betreffend die «Leistungsverträge / Leistungspreiskürzungen für das Jahr 2018».4