Die Vorinstanz und — auf Beschwerde hin — die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) wiesen die Anträge um zusätzliche Staatsbeiträge ab. Die Leistungspreisfestsetzung für das Jahr 2018 ist derzeit Gegenstand zweier Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern.2