1. Die et al. (fortan: Beschwerdeführende) sind als Leistungserbringer im Bereich der institutionellen Sozialhilfe im Sinne von Art. 58 SHG1 im Kanton Bern tätig (insbesondere in den Tätigkeitsbereichen «Wohnen», «Werkstatt» und «Sonderschule»). Als solche erhalten sie nach Art. 74 if. SHG vom Kanton Bern Abgeltungen für die von ihnen erbrachten Leistungen. Die zu erbringenden Leistungen und die Abgeltungen (in Form von Leistungspreisen pro Einheit) werden, gestützt auf Art. 60 Abs. 2 Bst. a bzw. Art. 74 Abs. 2 SHG, jährlich in Leistungsverträgen zwischen dem Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern (ALBA;