Gemäss dem Formular «Gesuch Berufsausübungsbewilligung (BAB) Apothekerin / Apotheker»66 der Vorinstanz und der Beschwerdeinstanz zugrunde liegenden Vorakten wurden bis auf den Nachweis des Weiterbildungstitels sämtliche Unterlagen eingereicht. Der Nachweis des Weiterbildungstitels konnte infolge des Fehlen eines solchen logischerweise nicht eingereicht werden. Die Ablehnung des Gesuchs erfolgte jedoch nicht aufgrund 65 Votum Schwaller, AB 2014 S 1080 f. 66 FO 0311-01 D V07 Seite 22 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.248