Infolge dessen kann keine Diskriminierung von ausländischen Staatsangehörigen gegenüber Inländern festgestellt werden. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als unbegründet. 2.5 Wirtschaftsfreiheit 2.5.1 Argumente der Verfahrensbeteiligten In der Beschwerde bringt der Beschwerdeführer vor, dass die Wirtschaftsfreiheit es gebiete, dass alle Apotheker ohne Weiterbildungstitel Anspruch auf gleiche Behandlung durch die Vorinstanz habe. 54 Vgl. BGE 140 II 112 E. 3.2.1