Daher habe eine Expertengruppe der Kantonsapothekervereinigung (KAV) zuhanden der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) «Empfehlungen für die Umsetzung des revidierten Medizinalberufegesetzes in den Kantonen»31 erarbeitet. Nach diesen Empfehlungen würden ApothekerInnen mit einem von der MEBEKO anerkannten ausländischen Diplom den StudienabgängerInnen in der Schweiz ohne Weiterbildung gleichgestellt.32