25 Verordnung vom 27. Juni 2007 über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitä- ren Medizinalberufen (Medizinalberufeverordnung, MedBV; 811.112.0) Seite 8 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.248 dessen pauschal auf das MedBG und nicht explizit auf die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Norm. Erst in der Beschwerdevernehmlassung präzisiert die Vorinstanz die Gründe ihrer Ablehnung und stützt sich richtigerweise auf Art. 36 MedBG.