Anhang 3a MedBV25). Ausländische Weiterbildungstitel werden unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt (Art. 21 und 36 Abs. 3 MedBG). Fraglich ist, ob ein Weiterbildungsnachweis für die Erteilung einer BAB auch von EU-Bürgern verlangt werden kann, die keinen ausländischen Weiterbildungstitel innehaben (vgl. dazu unten Erw. 2.4). 2.2.3 Würdigung Der Beschwerde ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer den Verweis der Vorinstanz auf Art. 5 Abs. 3 MedBG für die Gesuchsablehnung als unwirksam bzw. unvollständig betrachtet. Die Vorinstanz stützt sich in der angefochtenen Verfügung vom 4. Januar 2019 in-