26.6.2001 E. la mit Hinweisen; BGE 133 I 270 E. 3.1; 129 I 232 E. 3.2 Seite 4 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.248 c. die Verfügungsformel und die Kostenregelung, d. den Hinweis auf das zulässige ordentliche Rechtsmittel mit Angabe von Frist und Instanz (Rechtsmittelbelehrung), e. die Adressatinnen oder Adressaten, f. das Datum und g. die Unterschrift; bei Massenverfügungen kann darauf verzichtet werden.